BBS-Mitgliederversammlung abgesagt |

Die für kommenden Samstag (17. Oktober) geplante Mitgliederversammlung ist abgesagt und wird auf Samstag, den 12. Dezember 2020 verschoben. Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

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Rollstuhl-Rugby - Dritte Knielinger Rauferei stand auf Messers Schneide |

Am letzten Septemberwochenende fand das Rollstuhl Rugbyturnier zum dritten Mal in Karlsruhe Knielingen statt. Mit den steigenden Coronazahlen und direkten Fiebervorfällen zweier Turnierteilnehmer, stand die dritte Knielinger Rauferei allerdings auf des Messers Schneide. Grünes Licht gab der Veranstalter erst, als am Vorabend des Turniers gegen 22:30 Uhr die positive Nachricht eintrudelte, dass beide Coronatests "negativ" waren.

Nach großer Erleichterung spätabends, musste am nächsten Morgen eine Stunde vor Turnierbeginn erneut improvisiert werden. Das Freiburger Team hatte bei der Anreise auf der Autobahn seinen Anhänger mit den Rugbystühlen verloren. Kurios war, dass der Fahrer dieses erst 30 km später realisierte.

Mit den Teams aus Freiburg, Illerrieden, Tübingen und Karlsruhe war das Turnier ausgeglichen besetzt. Nach der Vorrunde zeichnete sich eine Dominanz der Illerriedener Donauhaie ab. Spannend  sollte das Halbfinale zwischen den Karlsruhe Griffins und den Freiburg Dragons werden. Die Dramaturgie dieses Spiels war nicht zu überbieten.

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Ausbildungslehrgang Rehasport Orthopädie |

Seit Mittwoch läuft an der Sportschule Baden-Baden Steinbach der zweite Teil der Ausbildung Sport in der Rehabilitation - Orthopädie. Neben Themen wie pädagogische Aspekte, Wirbelsäulen- und Wassergymnastik steht das Ausarbeiten und Präsentieren von Stundenthemen im Vordergrund. Am Wochenende endet dieser Lehrgang mit einer Lehrprobe und einer schriftlichen Prüfung. Viel Erfolg an alle Teilnehmenden!

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Rehabilitationssport aktuell |

Die DAK informiert:

1. Eine händische Unterschrift auf der Kostenübernahmeerklärung (Muster 56) ist nicht erforderlich ist. Ein elektronischer Stempel „ DAK-Gesundheit“ ist ausreichend.

2. Das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich. Die Originalverordnung und Genehmigung müssen bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden. Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden.

Quelle: DBS

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