Fragen und Antworten Neuregelungen im Herzsport

Herzsport allgemein

Wieso wurde die Neuregelung eingeführt?
  • Hintergrund ist die Tatsache, dass es zunehmend schwieriger wird, Ärzte für die ständige Anwesenheit während der Übungsveranstaltungen im Rehabilitationssport in Herzsportgruppen zu finden und nach Expertenmeinung, die Fortschritte der modernen Kardiologie dies nicht in allen Fällen notwendig machen. Das bedeutet jedoch nicht, dass auf die ärztliche Betreuung in Herzsportgruppen gänzlich verzichtet werden kann. Sie ist weiterhin wichtig, um die hohe Qualität des Sportes in Herzsportgruppen zu erhalten bzw. zu verbessern und auch Ihre und die Fragen der Teilnehmer zu beantworten.
  • Die Absicherung einer Notfallsituation durch Rettungskräfte bietet eine zusätzliche Möglichkeit für Vereine. Die Herzsportgruppenärzte werden damit insbesondere zeitlich entlastet, was im besten Falle dazu führt, dass mehr Ärzte für dieses Engagement gewonnen werden können. Dadurch verbessert sich mittel- und langfristig auch die bundesweite Angebotsstruktur.
Wonach wird entschieden, ob die Herzsportgruppe mit oder ohne ständige persönliche Anwesenheit des Herzsportgruppenarztes durchgeführt wird?

Bei allen Herzsportgruppen kann in Abstimmung mit dem verantwortlichen Herzsportgruppenarzt entschieden werden, in welcher Form die Herzsportgruppe durchgeführt werden soll. Eine Ausnahme stellen die Herzinsuffizienzgruppen dar (keine Durchführung beim DBS), da hier die ständige persönliche Anwesenheit weiterhin zwingend erforderlich ist.

Kann ich als Verein weiterhin die klassischen Herzsportgruppen anbieten?

Die neuen Herzsportgruppen verstehen sich als Ergänzung zum bestehenden System, sodass auch weiterhin klassische Herzsportgruppen angeboten werden können.

Kann zwischen verschiedenen Durchführungsvarianten (klassische und neue Form) bei Bedarf (z.B. Krankheit oder Urlaub des Arztes) gewechselt werden?

Grundsätzlich können beide Durchführungsmöglichkeiten in einer Gruppe angewendet werden. Wichtig ist, dass eine Ummeldung erfolgt ist. Die Absicherung der Notfallsituation ist als ein graduelles System zu verstehen. Die sicherste Variante ist die, wenn der Herzsportgruppenarzt ständig anwesend ist. Danach folgt die ständige Anwesenheit einer Rettungskraft und anschließend die ständige Bereitschaft. Sollte ein Verein sich also für eine der Varianten ohne die ständige Anwesenheit des Herzsportgruppenarztes entschieden haben und der Arzt ist dann doch häufiger ständig anwesend, ist daran nichts auszusetzen.

Welche weiteren Besonderheiten bestehen für den Herzsport?
  • In Herzsportgruppen sind ein netzunabhängiger, tragbarer Defibrillator bzw. automatisierter externer Defibrillator (AED) (Wartungskontrolle) und ein Notfallkoffer (regelmäßige Überprüfung) vorzuhalten.
  • Es liegt ein Notfallplan vor
  • In regelmäßigen Abständen, mindestens 2x/Jahr, sind während der Übungsveranstaltungen Notfallübungen durchzuführen, in denen auch die Teilnehmenden der Herzsportgruppen die Funktionsfähigkeit des Defibrillators (AED) kennenlernen. Dabei sollte auch der Ablauf im Falle eines Notfalls (wer übernimmt welche Aufgabe?) geübt werden.
Gelten für die Neuregelungen andere Vergütungssätze der Krankenversicherungen?

Die Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen für den Herzsport bleiben in ihrer Höhe bestehen. Dabei wird nicht zwischen den verschiedenen Durchführungsvarianten differenziert.

Herzsport mit ständiger Anwesenheit des Herzsportgruppenarztes

Welche Neuerungen gibt es für bestehende Herzsportgruppen?
  • Außer Ärzte mit Erfahrung im Rehabilitationssport dürfen jetzt auch Ärzte ohne diese Voraussetzung mit folgenden Qualifikationen die Gruppe betreuen:
    1. Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie, Allgemeinmedizin
    2. Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
    3. Facharzt auf einem anderen Gebiet mit Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin
Welche Regelungen bleiben unverändert?
  • Die bestehenden Herzsportgruppen können in der bisherigen Form unter ständiger Anwesenheit des Arzt fortgeführt werden
  • Die Zahl der Teilnehmer darf 20 nicht überschreiten
  • Die Übungseinheit im Herzsport beträgt mindestens 60 Minuten
  • Die ständige Anwesenheit des verantwortlichen Arztes gilt auch für die Betreuung von maximal drei parallel stattfindenden Herzsportgruppen in räumlicher Nähe (z.B. in Dreifach-Sporthallen) als erfüllt

Herzsport ohne ständige Anwesenheit des Herzsportgruppenarztes

Wird für die Durchführung des Herzsports in neuer Form trotzdem ein Herzsportgruppenarzt benötigt?

Ja, denn dies ist auch weiterhin eine unverzichtbare Aufgabe. Der Herzsportgruppenarzt nimmt jetzt insbesondere die Beratungsfunktion von Teilnehmern und Übungsleitern wahr.

Ist es notwendig das jeder neue Teilnehmer das Aufklärungsgespräch mit dem verantwortlichen Herzsportgruppenarzt führt?

Gemäß der in den Neuregelungen definierten Aufgaben des Herzsportgruppenarztes muss die Zuordnung von neuen Teilnehmern zu den einzelnen Gruppen grundsätzlich im persönlichen Gespräch mit dem Herzsportgruppenarzt erfolgen. Eine Zuordnung durch andere Vereinsvertretern (z.B. Übungsleitern, Vorstand, Empfangskraft) ist nicht möglich. In seltenen und begründeten Ausnahmefällen kann dies auch nach Aktenlage erfolgen. Welche Ausnahmefälle dies betrifft ist nicht abschließend definiert und obliegt der Entscheidung der Arzt, die begründet sein muss.

Ein Beispiel: Eine Begründung könnte sein, dass der verordnende Arzt auch der Herzgruppenarzt ist und die aktuellen Befunde des Teilnehmers kennt oder aber detaillierte Belastungsvorgaben z.B. aus einem Reha-Entlassungsbericht, die eine hohe Belastbarkeit bereits im Vorfeld signalisieren.

Wie erfolgt die ärztliche Beratung der Teilnehmer/Übungsleiter?

Die Beratung der Teilnehmer (medizinisch, psycho-sozial, Lebensstil) und Übungsleitung erfolgt weiterhin während der Übungsveranstaltungen sowie zusätzlich auf Anfrage z. B. telefonisch.

Anhand welcher Kriterien wird festgelegt, wie oft der Herzsportgruppenarzt die Herzsportgruppe besucht?
  • Das hängt von den, bei den einzelnen Teilnehmern bestehenden, aktuell erhobenen Befunden, der Leistungsfähigkeit der Teilnehmern sowie deren individuellen Risiken ab. Mindestens alle sechs Wochen visitiert der Herzsportgruppenarzt die Herzsportgruppe. Auf der Grundlage der aktuellen medizinischen Befunde, des individuellen Krankheitsgeschehens und des Betreuungsbedarfs der Teilnehmern und in Abstimmung mit der Übungsleitung kann auch ein kürzeres Intervall gewählt werden.
  • Beim Rehabilitationssport in Herzinsuffizienzgruppen ist die ständige, persönliche Anwesenheit des Herzsportgruppenarztes während der Übungsveranstaltungen weiterhin zwingend erforderlich (derzeit vom DBS nicht angeboten).
Welche Durchführungsbestimmungen gelten für die Herzsportgruppen nach der neuen Organisationsform?

Wie in der klassischen Herzsportgruppe ist die Anzahl der Teilnehmer auf maximal 20 begrenzt, bei einem Übungsstundenumfang von mindestens 60 Minuten.

Absicherung der Notfallsituation

Wie kann die Absicherung einer Notfallsituation erfolgen?

Die Absicherung der Notfallsituation kann entweder durch die ständige Anwesenheit oder die ständige Bereitschaft des verantwortlichen Herzsportgruppenarztes oder einer Rettungskraft erfolgen.

Was bedeutet "ständige Bereitschaft"?

Die ständige Bereitschaft in diesem Sinne bedeutet, dass der Herzsportgruppenarzt bzw. die Rettungskraft während der Übungsveranstaltung lückenlos durch die Übungsleitung erreichbar ist und somit bei jedem Notfall/Unfall sofort kontaktiert werden kann. Das Eintreffen des Herzsportgruppenarztes bzw. der Rettungskraft im Übungsraum erfolgt unverzüglich nach Anforderung durch die Übungsleitung, in der Regel spätestens nach acht Minuten.

Welche Besonderheiten gibt es hinsichtlich der "ständigen Anwesenheit"?

Die ständige Anwesenheit gilt auch bei einer Betreuung von maximal drei parallel stattfindenden Herzsportgruppen in räumlicher Nähe (z.B. in Dreifach-Sporthallen) als erfüllt.

Wie kann das Vorgehen aussehen, sollte ein Notfall eintreten?
  • Das Vorgehen im Notfall richtet sich prinzipiell nach der Schwere des Ereignisses und wird zunächst durch die Übungsleitung (erste Hilfe) geregelt
  • Der Übungsleiter sorgt für einen geregelten Ablauf, beruhigt den Betroffenen sowie die Gruppe und bestimmt ggf. weitere Helfer
  • Bei einer äußeren Gefahr sorgt der Übungsleiter nach Absetzen des Notrufes für ein sicheres Verlassen des Übungsraumes über die Fluchtwege zu einem vorbestimmten Sammelpunkt
  • Die medizinische Versorgung übernimmt das anwesende bzw. herbeigerufene Rettungspersonal bzw. der herbeigerufene Herzsportgruppenarzt
  • In regelmäßigen Abständen, mindestens 2x/Jahr, müssen während der Übungsveranstaltungen Notfallübungen durchgeführt werden, in denen auch die Teilnehmer der Herzsportgruppen die Funktionsfähigkeit des Defibrillators (AED) kennenlernen. Dabei sollte auch der Ablauf im Falle eines Notfalls (wer übernimmt welche Aufgabe?) geübt werden.
Welche Qualifikation ist für die Absicherung der Notfallsituation erforderlich?
  • Arzt mit praktischen Erfahrungen und Fertigkeiten im Notfallmanagement
  • Physician Assistant mit Kenntnissen und Fertigkeiten im Notfallmanagement
  • Rettungsassistent
  • Notfallsanitäter
  • Rettungssanitäter mit mind. einjähriger Berufserfahrung im Anschluss an die Ausbildung mit Kenntnissen und Fertigkeiten im Notfallmanagement
  • Fachkrankenpflegekräfte für Intensivpflege und Anästhesie
Müssen die Notfallübungen auch bei ständiger Anwesenheit des verantwortlichen Arztes („klassische Herzsportgruppe“) durchgeführt werden?

Durch den Überarbeitungsprozess der Rahmenvereinbarung und dem voraussichtlichen Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 müssen die Notfallübungen ab dem 1. Januar 2022 auch in den „klassischen Herzsportgruppen“ 2x/Jahr während der Übungsveranstaltung durchgeführt und dokumentiert werden. Die Dokumentation kann beispielsweise über die Stundendokumentation erfolgen.

Wie soll eine Notfallübung aussehen? Wer führt die Notfallübung durch?

Im Rahmen der Notfallübungen soll insbesondere der Ablauf im Falle eines Notfalls (wer übernimmt welche Aufgabe) geübt werden. Dabei empfiehlt es sich, dass auch die Person in die Notfallübungen einbezogen wird, die die Absicherung der Notfallsituation für die Herzsportgruppe übernimmt. Darüber hinaus sollen den Teilnehmern die Funktionsfähigkeit des AED kennenlernen. Es bietet sich an für die Durchführung der Notfallübungen mit Rettungsdiensten zusammenzuarbeiten.

Muss ein Notfallplan auch bei den „klassischen Herzsportgruppen“ vorliegen?

Ebenso wie die Durchführung der Notfallübungen muss auch der Notfallplan bei den „klassischen Herzsportgruppen“ ab dem 1. Januar 2022 vorliegen. Wichtig ist hierbei, dass im Falle eines Notfalls klar geregelt ist, wer welche Aufgabe zu erfüllen hat und in welcher Reihenfolge die Aufgaben zu erledigen sind.

Wie ist die Absicherung der Notfallsituation anzumelden, sollte eine Rettungswache oder ein Krankenhaus in der Nähe sein, welche/s sich bereiterklärt, die Notfallabsicherung zu übernehmen?

Befindet sich z.B. ein Krankenhaus oder eine Rettungswache in direkter Nähe zur Übungsstätte der Herzsportgruppe kann das dort angestellte Personal, sofern es die Qualifikationsanforderungen erfüllt, zur Absicherung der Notfallsituation eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Person in Notfällen unmittelbar zur Verfügung steht und keine anderen unaufschiebbaren dienstlichen Verpflichtungen hat. Es ist eine feste Ansprechperson auf dem Antragsformular NH zu benennen. Sollten sich mehrere qualifizierte Personen bei der Absicherung der Notfallsituation abwechseln, kann das Formular NH entweder von jeder Person einzeln ausgefüllt oder alle Zuständigen auf einem Formular aufgeführt werden. Im Notfall muss klar geregelt sein, welche Ansprechperson der Übungsleiter kontaktieren kann.

Ist es möglich, dass der Übungsleiter mit entsprechender Qualifikation auch als Rettungskraft für die Gruppe eingesetzt werden kann?

Wir empfehlen für den Übungsleiter und die Rettungskraft zur Betreuung der Gruppen zwei separate Personen zu benennen. Im Falle eines Notfalls haben die beiden Personengruppen unterschiedliche Aufgaben inne. Der Übungsleiter muss alles koordinieren und die Gruppe weiterhin betreuen. Die Rettungskraft hat den Teilnehmer zu betreuen und zu versorgen.

Tritt ein Notfall ein, rufe ich dann sowohl den Herzsportgruppenarzt oder Rettungskraft in Bereitschaft sowie den Notruf an?

Im Falle eines Notfalls muss sowohl der Herzsportgruppenarzt oder Rettungskraft in Bereitschaft kontaktiert als auch der Notruf abgesetzt werden. Die Reihenfolge und wer die Anrufe tätigt sollte grundsätzlich im Notfallplan festgehalten werden. So weiß jeder im Falle eines Notfalls was zu tun ist und wie man sich zu verhalten hat. Welcher Anruf zuerst getätigt wird ist situationsabhängig, sodass beispielsweise im Falle einer Bewusstlosigkeit der Notruf abzusetzen ist. Die Notfallsituation und das entsprechende Vorgehen muss 2x/Jahr als Notfallübung während der regulären Übungsstunde geübt und dokumentiert werden.

Können auch pensionierte Ärzte oder Rettungskräfte für die Absicherung der Notfallsituation eingesetzt werden? Wie sind diese versichert?

Zur Absicherung der Notfallsituation in Bereitschaft oder in ständiger Anwesenheit können pensionierte Ärzte und Rettungskräfte eingesetzt werden, sofern sie die entsprechenden Qualifikationsanforderungen (siehe Regelungen Herzsport im Detail unter https://bbsbaden.de/herzsport-regelungen) erfüllen.

Die im Rehabilitationssport tätigen Ärzte sind über den Verein haftpflichtversichert. Eine solche Versicherung deckt jedoch nicht mögliche Behandlungs- oder Aufklärungs-/Beratungsfehler ab. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher dringend zu empfehlen.

In der Regel verfügen Ärzte auch im Ruhestand über eine Berufshaftpflichtversicherung. Grund dafür ist, dass sie beispielsweise hin und wieder Praxisvertretungen übernehmen oder freiberuflich tätig sind. Darüber hinaus sollten Erste-Hilfe-Leistungen in Notfällen und Freundschaftsdienste im Privatbereich abgedeckt sein. Auch wer ehrenamtlich als Arzt tätig sein möchte, benötigt diesen Schutz. Welche Tätigkeiten die Berufshaftpflichtversicherung abdeckt, kann variieren. Besteht bereits ein Versicherungsschutz, kann es ausreichen, die ehrenamtliche Tätigkeit anzuzeigen, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten für die Versicherten entstehen. Dies muss jedoch im Einzelfall mit der Versicherung geklärt werden. Besteht keine Berufshaftpflicht mehr, sollte zum persönlichen Schutz eine andere adäquate Versicherung abgeschlossen sein.

Dürfen Medizinische Fachangestellte als Rettungskräfte für die Absicherung der Notfallsituation in Bereitschaft oder ständiger Betreuung der Herzsportgruppen eingesetzt werden?

Für die Betreuung und Absicherung der Notfallsituationen darf nur entsprechend der Rahmenvereinbarung qualifiziertes Rettungspersonal eingesetzt werden. Es gilt zu beachten, dass die entsprechende berufliche Qualifikation auf Verlangen vorzuweisen ist. Hierfür reicht es nicht aus, dass das eingesetzte Personal in einem der geforderten Bereiche tätig ist und intern, ohne offiziellen Nachweis, angeleitet wurde.

Ärztliche Überwachung und Beratung

In welchen Abständen ist der Herzsportgruppenarzt in den Übungseinheiten anwesend?

Mindestens alle sechs Wochen visitiert der Herzsportgruppenarzt die Herzgruppe. Auf der Grundlage der aktuellen medizinischen Befunde, des individuellen Krankheitsgeschehens und des Betreuungsbedarfs der Teilnehmer und in Abstimmung mit der Übungsleitung kann auch ein kürzeres Intervall gewählt werden.

Ich habe Beratungsbedarf. An wen wende ich mich, wenn ich eine medizinische Frage habe?

Grundsätzlich kann sich jeder Teilnehmer zunächst an den Übungsleiter wenden. Jedoch ist auch der betreuende Herzsportgruppenarzt für die Teilnehmer erreichbar und steht zur Beratung zur Verfügung (während der Übungsveranstaltungen und auf Anfrage).

Spezielle Fragen und Antworten für Ärzte

Wie kann ich mich als Ärzt im Rehabilitationssport/Herzsport engagieren?

Wenn Sie interessiert sind, Rehabilitationssportangebote medizinisch zu betreuen und weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen erhalten möchten, wenden Sie sich gern an die BBS Geschäftsstelle. Der Rehabilitationssportverein in Ihrer Nähe freut sich auf Sie!

Welche Qualifikation benötige ich um als verantwortlicher Herzsportgruppenarzt tätig zu sein?
  • Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie, Allgemeinmedizin
  • Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Facharzt auf einem anderen Gebiet mit Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin
  • Arzt ohne eine der zuvor benannten Fachgebietsbezeichnungen mit grundsätzlicher Erfahrung im Rehabilitationssport oder Sport mit Herzpatienten
Welche Aufgaben habe ich als Herzsportgruppenarzt für eine Herzsportgruppe inne?
  • Neben den ärztlichen Aufgaben nach Ziffer 12.2 der Rahmenvereinbarung vom 1. Januar 2011 hat der*die Herzsportgruppenärzt*in in Gruppen ohne ständige persönliche Anwesenheit im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrzunehmen (Ausnahme: Befragung zu Beginn jeder Übungsveranstaltung):
  • Zuordnung von neuen Teilnehmenden zu den einzelnen Gruppen. Dies muss grundsätzlich im persönlichen Gespräch erfolgen, nur in seltenen und begründeten Ausnahmefällen auch nach Aktenlage.  
  • Abstimmung mit der Übungsleitung über Intensität und Art des Bewegungstrainings, je nach Beschwerdebild der Teilnehmenden und aktuellen medizinischen Befunden (z. B. Belastungs-EKG, Echokardiographie etc.).  
  • Beratung der Teilnehmenden (medizinisch, psycho-sozial, Lebensstil) und Übungsleitenden während der Übungsveranstaltungen und auf Anfrage z. B. telefonisch.  
  • Beurteilung aktueller Untersuchungsbefunde und von Veränderungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes und der Belastbarkeit der Teilnehmenden sowie entsprechenden Anpassungen an das Bewegungstraining in Abstimmung mit der Übungsleitung.