Rahmenvereinbarung - Vertragstext - gültig ab 01.01.2022
Richtlinie zur Durchführung des Rehabilitationssports gültig ab 01.01.2022
Vereinbarung DBS - Deutsche Rentenversicherung
AOK - Vertrag Durchführung Rehasport vom 01.09.2015
AOK - Verpflichtung Sozial-Datengeheimnis
Genehmigungsverzicht
Folgende Kostenträger verzichten aktuell auf eine Genehmigung der Rehasportverordnung:
- AOK Hessen
- AOK Rheinlandpfalz-Saarland
- IKK Südwest
- BKK Pronova
- BKK Daimler
Dies bedeutet, dass sofort mit dem Rehasport begonnen werden kann.
Hinweis: Ein genereller Genehmigungsverzicht für alle Kassen liegt nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor.
Die DRV Bund hat die an der BAR-Rahmenvereinbarung beteiligten und beigetretenen Leistungserbringer-Dachverbände darüber informiert, dass sie ab 01.03.2022 allen nach den Kriterien der Rahmenvereinbarung anerkannten Sport- bzw. Trainingsanbietern die Erbringung und Abrechnung von Rehabilitationssport für ihre Leistungsberechtigten ermöglicht.
Individuelle Durchführungs- und Vergütungsvereinbarungen mit einzelnen Dachverbänden sind ab diesem Zeitpunkt für die Erbringung und Abrechnung von Reha-Sport nicht mehr erforderlich.