Neue Wege für den Herzsport

In Deutschland gibt es weniger Herzsportgruppen als benötigt, um die hohe Anzahl an Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen versorgen zu können. Entgegenwirken sollen diesem Status quo einige Neuregelungen für den Herzsport. Auf Initiative des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) und in Unterstützung durch die Deutschen Gesellschaft für Rehabilitation und Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (DGPR) können Herzsportgruppen seit dem 4. August 2021 ohne die ständige Anwesenheit von verantwortlichen Ärzten durchgeführt werden.

Für Herzsportgruppen war bislang die ständige Anwesenheit von verantwortlichen Ärzten während der Übungseinheit festgeschrieben. Diese Vorgabe entwickelte sich zunehmend zu einer Herausforderung für Sportvereine. Zum 1. Januar 2020 waren deutschlandweit etwa 9.000 Herzsportgruppen anerkannt. Bei maximaler Auslastung aller Herzsportgruppen können damit rund 180.000 Menschen versorgt werden – angesichts der hohen Anzahl an Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht ausreichend. Zudem verschärfte sich die ohnehin angespannte Situation zuletzt auch aufgrund der zusätzlichen Belastungen der Ärzten durch die Corona-Pandemie und die Impfkampagne. Notwendig ist daher eine Ausweitung des flächendeckenden Angebotes an Herzsportgruppen, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Schließlich sind die Herzsportgruppen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gemäß § 64 SGB IX ein wichtiges Mittel, um das lebenslange Sportreiben von Herzpatienten voranzutreiben und somit einen großen Beitrag zur langfristigen Gesunderhaltung zu ermöglichen.

 

Um dem zu begegnen, hat der DBS ein Modellprojekt durchgeführt, in dem verschiedene Durchführungsvarianten für den Herzsport getestet wurden. Die Ergebnisse des Projekts sowie die Inhalte des DGK-/DGPR-Positionspapiers zur ärztlichen Betreuung in ambulanten Herzgruppen sind nun in die Überarbeitung der Rahmenvereinbarung eingeflossen, die in ihrer neuen Fassung zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt.