Sozialministerium Baden-Württemberg: Corona Hilfspaket für Vereine  / Anträge ab sofort möglich |

Baden-Württemberg unterstützt gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration mit rund 15 Millionen Euro. Pro Verein sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro möglich. Förderanträge können ab sofort gestellt werden

Ab sofort können Anträge zum Corona Hilfspaket von gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration gestellt werden. Den Link zur Antragstellung finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.

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AOK Baden-Württemberg und SVLFG zahlen Corona bedingten Zuschlag zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport |

Die AOK Baden-Württemberg und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben beschlossen, für Rehabilitationssport analog der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Person und Termin - ab 1.8.2020 und befristet bis zum 31.12.2020 - zu zahlen. Der Zuschlag wird ohne zusätzliche Antragsstellung gewährt.

Hier die Mitteilung der AOK: die Corona-Pandemie hat im Bereich Rehabilitationssport zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen geführt, da in der Zeit von Mitte März bis Ende Mai 2020 keine Trainingseinheiten durchgeführt werden konnten und die Wiederaufnahme der Übungsveranstaltungen durch entsprechende Hygienevorgaben mit erheblichem Aufwand verbunden war bzw. noch ist. Um diesen Mehraufwand teilweise auszugleichen, hat die AOK Baden-Württemberg heute diesen Zuschlag beschlossen.

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"Paralymnix 2020“ statt Paralympics |

Heute sollten die Paralympics 2020 in Tokio eröffnet werden. Athletinnen und Athleten aus aller Welt wollten gemeinsam in Tokio das größte und bedeutendste Sportfest für Menschen mit Behinderung feiern. Durch die Corona-Pandemie wurden die Paralympics bekanntlich um ein Jahr verschoben. „Paralymnix 2020“ statt Paralympics heißt daher das Motto des Team Deutschland Paralympics für den ursprünglich geplanten Zeitraum der Spiele. Athletinnen und Athleten aus verschiedenen Sportarten werden ihre Wettkämpfe statt in Japans Hauptstadt in heimischen Gefilden simulieren.

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Rehabilitationssport: Das Aus von Herzsportgruppen möglichst verhindern |

Auf die kleine Revolution soll die große folgen: Durch mehr Flexibilisierung bei der ärztlichen Betreuung von Herzsportgruppen soll die Situation für die Vereine erleichtert werden

Viele Herzsportgruppen in Deutschland stehen vor dem Aus. Das Dilemma: Während der Übungseinheiten ist eine ständige, ärztliche Betreuung vorgeschrieben – doch immer weniger Ärztinnen und Ärzte können diese Verpflichtung neben ihrem ausgefüllten Berufsalltag noch übernehmen. Die Vereine stellt diese Konstellation vor große Herausforderungen, ebenso die Menschen mit Herzerkrankungen, die Sport- und Bewegungsangebote für eine optimale Rehabilitation benötigen, allerdings unter Berücksichtigung des vorhandenen Risikos. Fakt ist: Lösungen müssen her.

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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg zahlt Corona bedingten Zuschlag zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport |

Die Rentenversicherungsträger haben beschlossen, für Rehabilitationssport einen Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Person und Termin - ab 01.08.2020 und befristet bis zum 31.12.2020 - zu zahlen. Er wird für Leistungseinheiten gewährt, die innerhalb dieses Zeitraums als Präsenztermine erbracht wurden bzw. werden. Der Zuschlag ist auf der Rechnung auszuweisen. Einzelheiten zur konkreten Abrechnung entnehmen Sie bitte dem anhängenden Schreiben.

Informationen zu den geltenden Fristen für Beginn, Abschluss und Unterbrechung des Rehasports finden Sie auf folgender Seite: https://www.nachderreha.de/de/Navigation/00_Home/Startseite_node.html

 

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