Neue Formulare für die Teilnahmebestätigung am Rehasport

Der vdek berichtet, dass die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene über einheitliche Formulare für die Teilnahmebestätigung an den Übungsveranstaltungen im Rehabilitationssport auf Wunsch der Leistungserbringerverbände im Rahmen der Überarbeitung der BAR-Rahmenvereinbarung beraten haben. Es wurden nachfolgende Formulare (Anlagen) für die Teilnahmebestätigung am Rehabilitationssport abgestimmt:

  • Teilnahmebestätigung
  • Ergänzungsblatt für die „Papier-Abrechnung“

Die Teilnahmebestätigung umfasst zwei Seiten und hat nunmehr jeweils 60 Unterschriftszeilen. Der Abrechnungsteil (bisher in der Regel auf der Teilnahmebestätigung) wurde in ein Ergänzungsblatt integriert. Dieser Teil ist in der Praxis für die Leistungserbringer, die nicht online/digital abrechnen. Es besteht jeweils die Möglichkeit, zwei unterschiedliche Vergütungssätze (z.B. Vergütungssatz alt/neu) einzutragen. Die Formulare wurden im pdf-Format mit beschreibbaren Feldern erstellt (Anlagen). Die Bankverbindung ist nicht mehr gesondert anzugeben, da die Krankenkassen das bei der ARGE IK angegebene Konto nutzen. Wichtig ist bei allen Abrechnungen die Angabe des Leistungserbringergruppenschlüssels/Vertragskennzeichen (es gibt Hinweise von den Krankenkassen, dass diese Angabe oftmals fehlt und daher Rückfragen erforderlich sind.). Das Layout der Formulare darf nicht verändert.

Der vdek weist daraufhin, dass es sich bei den vorgelegten einheitlichen Formularen um Empfehlungen der Verbände der Krankenkassen auf Bundeseben handelt. Eine Umsetzung/Anwendung in der Praxis sollte zeitnah, spätestens zum 01.01.2022 (parallel zum Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining) erfolgen.

Ergänzend gibt der vdek nachfolgende Hinweise betreffend des Einsatzes der bisherigen bzw. neuen Formular während der Übergangsphase:

  1. Sofern eine Zwischenabrechnung mit "altem" Formular erfolgt, ist für den nachfolgenden Abrechnungs-Zeitraum das neue Formular zu verwenden.
  2. Erfolgt keine Zwischenabrechnung, werden die Unterschriften weiter auf dem „alten“ Formular geleistet.
  3. Zwischenabrechnungen allein mit dem Ziel des Wechsels des Formulars sind zu vermeiden.
  4. Bei neuen Teilnehmenden kann ab sofort das „neue“ Formular eingesetzt werden, spätestens ab 01.01.2022.
  5. Wenn auf dem „alten“ Formular alle Unterschriftszeilen gefüllt sind, kann für die nächsten Teilnahmen das „neue“ Formular ab sofort verwendet werden, spätestens ab 01.01.2022.

Bei der nächsten Anpassung der vertraglichen Regelungen, z.B. im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining voraussichtlich am 01.01.2022, werden die neuen Formulare Bestandteil der jeweiligen Vereinbarungen.

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