Rehabilitationssport: Das Aus von Herzsportgruppen möglichst verhindern |

Auf die kleine Revolution soll die große folgen: Durch mehr Flexibilisierung bei der ärztlichen Betreuung von Herzsportgruppen soll die Situation für die Vereine erleichtert werden

Viele Herzsportgruppen in Deutschland stehen vor dem Aus. Das Dilemma: Während der Übungseinheiten ist eine ständige, ärztliche Betreuung vorgeschrieben – doch immer weniger Ärztinnen und Ärzte können diese Verpflichtung neben ihrem ausgefüllten Berufsalltag noch übernehmen. Die Vereine stellt diese Konstellation vor große Herausforderungen, ebenso die Menschen mit Herzerkrankungen, die Sport- und Bewegungsangebote für eine optimale Rehabilitation benötigen, allerdings unter Berücksichtigung des vorhandenen Risikos. Fakt ist: Lösungen müssen her.

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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg zahlt Corona bedingten Zuschlag zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport |

Die Rentenversicherungsträger haben beschlossen, für Rehabilitationssport einen Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Person und Termin - ab 01.08.2020 und befristet bis zum 31.12.2020 - zu zahlen. Er wird für Leistungseinheiten gewährt, die innerhalb dieses Zeitraums als Präsenztermine erbracht wurden bzw. werden. Der Zuschlag ist auf der Rechnung auszuweisen. Einzelheiten zur konkreten Abrechnung entnehmen Sie bitte dem anhängenden Schreiben.

Informationen zu den geltenden Fristen für Beginn, Abschluss und Unterbrechung des Rehasports finden Sie auf folgender Seite: https://www.nachderreha.de/de/Navigation/00_Home/Startseite_node.html

 

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Kooperation: Arbeitsagenturen und BBS gehen gemeinsame Wege |

Gemeinsam in eine erfolgreiche Zukunft in Beruf und Sport

Der Badische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V. (BBS) und die Arbeitsagenturen in Baden gehen ab sofort gemeinsame Wege. Gestern Nachmittag unterzeichneten der Geschäftsführer des BBS, Michael Eisele, und die Geschäftsführer der Verbundstandorte der Internen Services der Arbeitsagenturen Freiburg, Karlsruhe-Rastatt und Mannheim in der BBS-Geschäftsstelle in Baden-Baden eine Kooperation zur Vereinbarkeit von Sport und beruflicher Karriere außerhalb des Sports.

Zum Nutzen der jugendlichen und erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderung setzen sich zukünftig der BBS und die Agenturen für Arbeit von Lörrach bis Mannheim gemeinsam für die Vereinbarkeit des Behindertensports mit einer beruflichen Ausbildung, einem Studium oder einer beruflichen Karriere bei der Bundesagentur für Arbeit ein.

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Rehabilitationssport - Verlängerung des Genehmigungszeitraums während der COVID-19-Pandemie durch die gesetzlichen Krankenkassen |

Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich nunmehr auf eine einheitliche, bundesweite Regelung zum (max.) Verlängerungszeitraum verständigt. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

1. Vor dem 16.03.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56 : Bei Verordnungen Muster 56, die vor dem 16.03.2020 bewilligt wurden und am 16.03.2020 noch gültig waren, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

2. Im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56: Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum ...

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Zwei Ausbildungslehrgänge an der Sportschule Baden-Baden Steinbach |

Diese Woche starten gleich zwei Ausbildungslehrgänge an der Sportschule in Baden-Baden Steinbach. Nachdem in der vergangenen Woche bereits ein 1. Teil des Ausbildungsblocks „Sport in der Rehabilitation - Bereich Orthopädie“ stattfand, läuft seit heute erneut ein 1. Teil in diesem Lizenzbereich. Grund für die direkt aufeinanderfolgenden Ausbildungsblöcke ist die Corona-Pandemie, die eine mehrwöchige Zwangspause erforderte. Der BBS war gezwungen, die Ausbildungslehrgänge zu verschieben

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