Neue Vergütungssätze im Rehabilitationssport
Baden-Baden. Frechen, 17. Juli 2018. Auf Initiative des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) konnten in den seit Jahresbeginn laufenden Verhandlungen mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) weitere positive Trends im Rehabilitationssport manifestiert werden. Der DBS hat hierbei die gemeinsame Position des gemeinnützigen Sports in enger Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vertreten.
Ab dem 01.07.2018 gelten nun gegenüber dem vdek höhere Vergütungssätze für Reha-Sportgruppen. Neben einer allgemeinen Steigerung der Vergütungssätze wurde insbesondere der Vergütungssatz von kostenintensiven Angeboten gesteigert. Konkret konnten für die Angebote im Wasser, Angebote für Kinder und für spezifische Übungsgruppen für schwerstbehinderte Menschen überproportionale Steigerungen erreicht werden.
Für Angebote wie Gymnastik im Wasser und Schwimmen liegt die neue Vergütungspauschale z.B. um etwa 10% höher.
Die auch weiterhin bestehende Günstigkeitsregelung (§ 13) stellt es dem vdek Baden-Württemberg frei, diese Vergütungssätze zu übernehmen bzw. diese Regelung in Anwendung zu bringen.
„Die allgemeine Steigerung der Vergütungssätze war dringend notwendig, um die für die Vereine zunehmenden Kosten ausreichend decken zu können. Die Rehabilitationsträger haben erkannt, welchen wichtigen Beitrag die Vereine am Ende der Rehabilitationskette zur wohnortnahen Rehabilitation leisten.“, erklärt Katrin Kunert Vizepräsidentin für Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport des DBS.
Quelle: DBS