Themenbereich Versicherung
Da können wir die Vereine beruhigen, denn die Übungsleiter müssen zwar ihrer normalen Sorgfaltspflicht nachkommen (z.B. Gerätesicherung etc.). Es macht aber keinen Unterschied, ob Menschen mit oder ohne eine Behinderung am Sport teilnehmen. Auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes gibt es selbstverständlich keine unterschiede zwischen Vereinsmitgliedern mit und ohne Behinderung. Alle genießen über die ARAG-Sportversicherung denselben Schutz.
Themenbereich Aus- und Fortbildung
Wir bieten zwar Aus- und Fortbildungen im Bereich Inklusion, Behinderten- und Rehasport an, die Teilnahme ist aber keine Voraussetzung dafür Menschen mit Behinderung in Sportgruppen aufzunehmen.
Eine Übersicht aller Aus- und Fortbildungen finden Sie unter dem Themenbereich Bildung >>>
Themenbereich Sport im Verein
Das Trainer-Tandem setzt sich aus einem (Haupt-)Trainer und dem Co-Trainer zusammen. Der Co-Trainer hat die „Ausbildung für Menschen mit geistiger Behinderung zum Co-Trainer“ absolviert und kann somit gemeinsam mit dem Trainer die Sportgruppe im Verein leiten.
Ja, seit dem 1. Januar 2021, begrenzt bis zum 31. Dezember 2025 können BBS-Mitgliedsvereine, bei denen Menschen mit geistiger Behinderung aktiv als Co-Trainer eigesetzt werden, einen Zuschuss erhalten.
Weitere Informationen zur Bezuschussung können Sie bei uns erfragen.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Kim Früh
Sport-Inklusionsmanagerin
07221 / 39618-14
kim.frueh@bbsbaden.de
Unsere Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr