Themenbereich Versicherung

Was ist, wenn etwas passiert? Gibt es besondere Regelungen, wenn Menschen mit Behinderung am Sport teilnehmen möchten?

Da können wir die Vereine beruhigen, denn die Übungsleiter müssen zwar ihrer normalen Sorgfaltspflicht nachkommen (z.B. Gerätesicherung etc.). Es macht aber keinen Unterschied, ob Menschen mit oder ohne eine Behinderung am Sport teilnehmen. Auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes gibt es selbstverständlich keine unterschiede zwischen Vereinsmitgliedern mit und ohne Behinderung. Alle genießen über die ARAG-Sportversicherung denselben Schutz.

Themenbereich Aus- und Fortbildung

Sind unsere Übungsleiter dazu überhaupt qualifiziert? Brauchen Sie eine besondere Aus- oder Fortbildung?

Wir bieten zwar Aus- und Fortbildungen im Bereich Inklusion, Behinderten- und Rehasport an, die Teilnahme ist aber keine Voraussetzung dafür Menschen mit Behinderung in Sportgruppen aufzunehmen.

Eine Übersicht aller Aus- und Fortbildungen finden Sie unter dem Themenbereich Bildung >>>

Themenbereich Sport im Verein

Was bedeutet Trainer-Tandem?

Das Trainer-Tandem setzt sich aus einem (Haupt-)Trainer und dem Co-Trainer zusammen. Der Co-Trainer hat die „Ausbildung für Menschen mit geistiger Behinderung zum Co-Trainer“ absolviert und kann somit gemeinsam mit dem Trainer die Sportgruppe im Verein leiten.

 

Kann der Co-Trainer für seine Tätigkeit bezuschusst werden (vergleichbar mit den Zuschüssen für Übungsleiter mit gültiger DOSB-Lizenz)?

Ja, seit dem 1. Januar 2021, begrenzt bis zum 31. Dezember 2025 können BBS-Mitgliedsvereine, bei denen Menschen mit geistiger Behinderung aktiv als Co-Trainer eigesetzt werden, einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen zur Bezuschussung können Sie bei uns erfragen.

Haben Sie noch weitere Fragen?
Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Kim FrühKim Früh
Sport-Inklusionsmanagerin

07221 / 39618-14
kim.frueh@bbsbaden.de

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