Sport in Baden-Württemberg vor dem Neustart

Breiten- und Leistungssport ist im Freien und unter strengen Infektionsschutzvorgaben ab 11. Mai wieder möglich

Nach dem Beschluss der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten am vergangenen Donnerstag ist die Situation wegen Corona auch im Sport hochdynamisch. Wie Sie sicherlich den Nachrichten entnommen haben, sind in Baden-Württemberg ab heute wieder Vereinssportangebote möglich, wenn auch zunächst nur im Freien und unter Einhaltung strenger Hygieneregeln.

Der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ist ganz offiziell ab 11. Mai 2020 unter Auflagen wieder gestattet. Insofern können alle Sportarten Trainings- und Übungsangebote machen, die an der frischen Luft diese Auflagen umsetzen können. Daher können grundsätzlich alle Sportvereine durch entsprechende Angebote ab 11. Mai 2020 ihre Mitglieder wieder ansprechen.

Ungeachtet dieser ersten Öffnungen, hat der Schutz von älteren und teilweise vorerkrankten Personen im Rahmen der Präventionsmaßnahmen für Covid-19 selbstverständlich nach wie vor Vorrang. Die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat auch für den Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (BBS) weiterhin oberste Priorität.

Die Auflagen des Landes Baden-Württemberg:

1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.

2. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen (inkl. Übungsleiter); bei größeren Trainingsflächen wie etwa Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern zulässig.

3. Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.

4. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.

5. Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.

6. In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden;

Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Schwimmbäder bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Dies gilt sowohl für Frei- als auch für Hallenbäder. Sportplätze können, sofern die Auflagen eingehalten werden, für den Trainings- und Übungsbetrieb genutzt werden. Sportkegeln und Bowling auf Bahnen im Innenbereich ist weiterhin nicht erlaubt.

Ab sofort können demnach auch BBS-Mitgliedsvereine, die Sportangebote im Freien machen wollen und sich dazu in der Lage sehen, dies bei der BBS-Geschäftsstelle beantragen. Sie können uns telefonisch oder per Email mitteilen, ob Ihr Verein „Freiluftsport“ anbieten möchte. Die notwendigen Detailinformationen und Antragsformulare lassen wir Ihnen dann umgehend zukommen.

Selbstverständlich halten wir Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen in der BBS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Land Baden-Württemberg

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