Rehasport aktuell: Genehmigungsverfahren bei der KKH

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse hat uns über ihr aktuelles Genehmigungsverfahren für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining informiert. Die KKH prüft mittels Muster 56 beantragte Leistungen auf Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining weiterhin, notieren jedoch die Genehmigung nicht mehr auf der Verordnung Muster 56 direkt, sondern verwenden hierfür ein separates Genehmigungsschreiben (Beispiel siehe Anhang). Dieses Genehmigungsschreiben enthält alle für die Abrechnung benötigten Informationen und ist der Abrechnung zwingend beizufügen. Der Abrechnungsdienstleister der KKH ist in die Verfahrensumstellung eingebunden. Die KKH informieren diesen ebenfalls über ausgesprochene Genehmigungen. Bei der Abrechnung zusammen mit dem Genehmigungsschreiben wird der Abrechnungsdienstleister die Informationen zusammenführen und die Abrechnungen prüfen können.

Die ärztliche Verordnung bringen die Teilnehmer*innen weiterhin mit in die Gruppen – entweder im Original (bei digitaler Beantragung) oder als Nachdruck aus dem digitalen Archiv (wenn das Original eingereicht wurde). Der Nachdruck aus der digitalen Akte entspricht dem Original. So können die relevanten medizinischen Informationen für die Auswahl der Übungen wie gewohnt der Verordnung entnommen und evtl. Rücksprache mit den Ausstellern der Verordnung gehalten werden.

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