Rehabilitationssport: Sonderregeln der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund)

Die DRV Bund teilt hinsichtlich der Frage der Weiterführung von Sonderregelungen folgendes mit:

Angesichts der fortbestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die DRV Bund für ihre Versicherten, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in der Zeit bis 30. Juni 2021 abschließen, weiterhin die geregelten Beginn- und Abschlussfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport und Funktionstraining um bis zu 3 Monate verlängert.

Zurück