Verlängerung Hygienezahlungen Rehasport

Der vdek hat mitgeteilt, dass die Hygienezahlungen in Höhe von 10% bis zum 23. September 2022 fortgeführt werden. Der Verband der Ersatzkassen wird in die Ergänzungsvereinbarung einen Passus aufnehmen, wonach sie sich eine vorzeitige Kündigung der Ergänzungsvereinbarung vorbehalten, sollte sich eine substanzielle Veränderung der pandemischen Situation ergeben oder die pandemiebedingte Vergütungsanpassung für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen auf Grundlage des „Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weitere Regelungen" durch das BMG nicht bis zum 23.09.2022 verlängert werden.

Ebenfalls verlängert wurden die corona-bedingten Zuzahlungen bei der IKK bzw. Knappschaft in Höhe von 0,25 € und von der DRV Baden-Württemberg und DRV Bund in Höhe von 10% bis zum bis zum 30. Juni 2022.

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