Ergänzungsvereinbarung Herzinsuffizienzgruppen

Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining zum 1. Januar 2022 wurden im Bereich des Herzsports die Herzinsuffizienzgruppen eingeführt. Um den Vereinen des DBS zukünftig die Einrichtung und Durchführung von Herzinsuffizienzgruppen zu ermöglichen, wurde mit dem Verband der Ersatzkassen nun kurzfristig eine Ergänzungsvereinbarung geschlossen, welche sich aktuell im Unterschriftenverfahren befindet. Die grundlegenden Inhalte der Vereinbarung haben wir nachfolgend aufgeführt:

  • Gültigkeit ab 1. April 2022
  • Vergütungssatz: 17,00 € je Übungsveranstaltung und teilnehmenden anspruchsberechtigten Versicherten (Pos.-Nr. 604514)
  • Zur Durchführung von Herzinsuffizienzgruppen sind die Regelungen der Rahmenvereinbarung sowie des DGPR-Positionspapiers „Die Herzinsuffizienzgruppe“ (siehe Anhang) zu beachten
  • Die Günstigkeitsklausel ist auch für die Vergütung der Herzinsuffizienzgruppen bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt

Weiteres Vorgehen:

In einem nächsten Schritt werden nun die Formulare des bundeseinheitlichen Anerkennungsverfahrens sowie die „Richtlinie zur Durchführung des Rehabilitationssports im DBS“ entsprechend erweitert und angepasst werden. Sobald uns diese vorliegen, werden wir diese veröffentlichen.

Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass das DGPR-Positionspapier noch einige Fragen aufwirft, die in Rücksprache mit den Kostenträgern geklärt werden müssen. Fraglich ist zum Beispiel, ob Übungsleiter*innen eine spezielle Fortbildung nachweisen müssen, bevor sie zur Leitung einer Herzinsuffizienzgruppe berechtigt sind oder ob dies als Empfehlung zu verstehen ist. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, geben wir diese schnellstmöglich weiter.

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