Neues Verordnungsmuster der DGUV ab 1. Januar 2025

Die DGUV wird zum 1. Januar 2025 ein neues Verordnungsmuster für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining einführen (Muster siehe Anhang).

Der neue Verordnungsvordruck gilt für alle Leistungen, die ab dem 1. Januar 2025 verordnet werden. Für eine Übergangsfrist von zwölf Monaten - also bis 31. Dezember 2025 – können Ärzt*innen die Verordnung des Rehabilitationssports sowie Funktionstrainings grundsätzlich auch wie bisher (z. B. „Privatrezept“ oder Nutzung anderer Verordnungsvordrucke) ausstellen. Hinsichtlich der Verwendung der bis dato verwendeten Vordrucke besteht für die Leistungserbringenden ein unbefristeter Vertrauensschutz. Die Rechnungen der Leistungserbringenden dürfen nicht gekürzt werden, auch nicht bei Vorlage alter Verordnungen über den 1. Januar 2026 hinaus.

Die Förderung des Sports für Menschen mit Behinderungen ist ein besonderes Anliegen der DGUV. Mit der Einführung einer eigenen Verordnung möchte die DGUV die Sichtbarkeit und die Anzahl der Verordnungen für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining weiter steigern.

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