Muster 56 – Auslaufen der Übergangsregelung
Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der Rahmenvereinbarung wurde das Muster 56 durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zum 1. Januar 2023 angepasst. Wir möchten Sie erinnern, dass zum 30. Juni 2023 die von den Ersatzkassen gewährte Übergangsfrist ausgelaufen ist. Für alle Verordnungen, die ab dem 1. Juli ausgestellt werden, muss daher das neue Muster 56 verwendet werden.