Information der Techniker Krankenkasse

Im Zuge einer Neustrukturierung der Arbeitsabläufe wird sich ab dem 15.06.2026 folgende Änderung ergeben:

Die Verordnungen werden künftig lediglich mit dem TK-Stempel versehen und zusammen mit einem Begleitschreiben an den Leistungserbringer sowie dem Bewilligungsschreiben an die Versicherten zurückgesandt. Damit eine reguläre Abrechnung erfolgen kann, werden die abgestempelten Verordnungen vollständig (Vorder- und Rückseite) übermittelt. Im Begleitschreiben für den Leistungserbringer wird zudem ein Ausschnitt des Musters 56 dargestellt, der seitens der TK entsprechend der Antragstellung maschinell ausgefüllt wird. Eine von der TK bereitgestellte Musterdatei fügen wir dieser Information zur Veranschaulichung bei.