Fortführung der coronabedingten Sonderregelungen GKV

Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben sich vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der weiterhin erforderlichen Einschränkung der Kontakte darauf verständigt, die bisherigen Sonderregelungen teilweise zu verlängern. Damit wird eine verlässliche Handlungs- und Planungsgrundlage sowohl für die Versicherten als auch für die jeweiligen Leistungserbringer geschaffen.

Fortführung als Tele-/Online-Angebot
Es wird darauf hingewiesen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining bis 19.03.2022 auch als Tele-/Online-Angebot fortgeführt werden kann.

Diese Information ergeht zugleich im Namen

  • des AOK-Bundesverbandes GbR
  • des BKK Dachverbandes e.V.
  • des IKK e.V.
  • der KNAPPSCHAFT
  • der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek).

Zurück