DRV BaWü verlängert Sonderregelungen und Corona-bedingten Zuschlag

Sonderregelungen zum Rehabilitationssport

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat uns mit heutigem Schreiben die Verlängerung des Corona-bedingten Zuschlags sowie der getroffenen Sonderregelungen für die Erbringung von Rehabilitationssport in Zeiten der Corona-Pandemie bis 31.12.2021 mitgeteilt. Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in dem Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 abschließen, gilt eine Verlängerung der geregelten Beginn- und Abschlussfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport um bis zu 3 Monate. Die Durchführungsdauer von in der Regel 6 Monaten bleibt unberührt. Danach verliert die Kostenzusage ihre Gültigkeit.

Die Regelung für Altfälle (Entlassung aus der Leistung zur medizinischen Rehabilitation bis zum 31.12.2020) läuft hingegen zum 30.06.2021 aus. Die Kostenzusagen der bis dahin nicht angetretenen oder fortgeführten Maßnahmen verlieren ihre Gültigkeit.

Verlängerung des Corona-bedingten Zuschlags für die Erbringung von Rehabilitationssport

Wie bereits im Rundschreiben vom 17.08.2020 mitgeteilt, wird ein Corona-bedingter Zuschlag in Höhe von 0,25 Euro pro Person und Termin ab dem 01.08.2020 gewährt. Der zunächst zeitlich befristete Zuschlag bis 30.06.2021 wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Hinsichtlich der Abrechnung verweisen wir auf unser Rundschreiben vom 17.08.2020.

Sollte sich die pandemische Entwicklung substantiell verändern, behalten wir uns vor, die Zahlung des Zuschlags schon vor dem 31.12.2021 zu widerrufen.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zuschlag nicht in Betracht kommt, wenn eine Leistungserbringung in telematischer Form erfolgt.

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