Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg zahlt Corona bedingten Zuschlag zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport

Die Rentenversicherungsträger haben beschlossen, für Rehabilitationssport einen Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Person und Termin - ab 01.08.2020 und befristet bis zum 31.12.2020 - zu zahlen. Er wird für Leistungseinheiten gewährt, die innerhalb dieses Zeitraums als Präsenztermine erbracht wurden bzw. werden. Der Zuschlag ist auf der Rechnung auszuweisen. Einzelheiten zur konkreten Abrechnung entnehmen Sie bitte dem anhängenden Schreiben.

Informationen zu den geltenden Fristen für Beginn, Abschluss und Unterbrechung des Rehasports finden Sie auf folgender Seite: https://www.nachderreha.de/de/Navigation/00_Home/Startseite_node.html

 

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