Corona aktuell

Auch nach den neuen Regelungen des Landes Baden-Württemberg bleibt Rehabilitationssport als Teil einer medizinisch notwendigen Behandlung weiterhin erlaubt. Dabei gelten die Maßgaben zum Trainings- und Übungsbetrieb der Corona-Verordnung Sport, d.h. weiterhin die maximalen Gruppengrößen von 15 für Allgemeine Rehasportgruppen bzw. 20 (inkl. Arzt und ÜL) für Herzsportgruppen. Die lokalen Behörden können nach wie vor davon abweichende Regelungen festlegen.

Unsere Empfehlung zur Einstellung von Rehabilitationssport bis auf Weiteres bleibt hiervon unberührt.

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