Corona aktuell

Wie wir bereits mitgeteilt haben, bleibt Rehabilitationssport als Teil einer medizinisch notwendigen Behandlung weiterhin erlaubt. Dabei gelten die Maßgaben zum Trainings- und Übungsbetrieb der Corona-Verordnung Sport, d.h. weiterhin die maximalen Gruppengrößen von 15 für Allgemeine Rehasportgruppen bzw. 20 (inkl. Arzt und ÜL) für Herzsportgruppen.

Die lokalen Behörden können nach wie vor davon abweichende Regelungen festlegen.

Unsere Empfehlung zur Durchführung von Rehabilitationssport bis Ende November bleibt hiervon unberührt.

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