Bildungszeitgesetz: BBS als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen anerkannt
Nachdem im Jahr 2015 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen Bildungszeitgesetz können Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten nur bei Trägern durchgeführt werden, die hierfür anerkannt sind.
Ab sofort zählt auch der Badische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (BBS) zu diesem erlauchten Kreis. Zum 09.08.2016 wurde der BBS in die Liste der anerkannten Träger aufgenommen.
Weitere, ausführliche Informationen zum Bildungszeitgesetz und der Bedeutung für den organsierten Sport finden Sie unter http://www.badischer-sportbund.de/service/recht-und-gebuehren/bildungszeitgesetz/.