Aktuelles zum Rehasport: Genehmigungsverzicht der BKK24

Die BKK24 verzichtet ab dem 1. November 2024 bis auf Widerruf auf die Genehmigungspflicht von Rehasport und Funktionstraining. Dies gilt sowohl bei Erstanträgen als auch bei Folgeanträgen. Alle anderen Regelungen gemäß der Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstraining behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

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