Aktuelles zum Rehasport: Genehmigungsverzicht der BKK MTU

Die BKK MTU verzichtet ab dem 1. Oktober 2024 bis auf Widerruf auf die Genehmigungspflicht von Rehasport und Funktionstraining. Dies gilt sowohl bei Erstanträgen als auch bei Folgeanträgen. Alle anderen Regelungen gemäß der Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstraining behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

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