Übergangsregelung Muster 56

Ende Januar hatten wir über die Übergangsregelungen bezüglich des neuen Muster 56 - Formulars der Ersatzkassen bereichtet. Dieser Regelung schließen sich die Betriebskrankenkassen (BKK) und die Bundesknappschaft an. Bei der AOK-Versicherte müssen ab dem 01. Januar 2023 das neue Formular nutzen. Eine Übergangsregelung gibt es bei der AOK nicht.  

Übergangsregelgung bedeutet, dass zur Verordnung genutzte Muster 56 in der bis 31. Dezember 2022 gültigen Version zur Beantragung der Kostenübernahme bei den Krankenkassen bis zum 30. Juni 2023 benutzt werden kann.

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