Anerkennungsverfahren

Seit dem 01.01.2007 gilt ein bundeseinheitliches Anerkennungsverfahren des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) für Rehabilitationssportangebote. Die Angebote werden vom zuständigen Landesverband des DBS (hier in Baden der BBS) zertifiziert und können dann mit den Kostenträgern abgerechnet werden.
 
Grundsätzlich gilt:
Um Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX und der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport vom 01.01.2003 in der Fassung vom 01.01.2022 anbieten und mit den Kostenträgern abrechnen zu können, muss jedes Angebot in Baden beim BBS beantragt, geprüft und anerkannt werden. Gemäß Rahmenvereinbarung muss jedes Angebot von einem qualifizierten Übungsleiter geleitet und von einem Arzt betreut werden.
 
Der Übungsleiter benötigt eine Übungsleiterlizenz Rehabilitationssport, die über den BBS erlangt werden kann. Näheres hierzu und zur möglichen Anerkennung anderer Qualifikationen finden Sie im Bereich Bildung.
 
Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass das Angebot über einen Mitgliedsverein angeboten wird.