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BBS-Sondernewsletter - Corona 26.06.2020
Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums vom 25. Juni 2020 über Sport ab 1. Juli 2020
Die ab 1. Juli 2020 gültige Corona-Verordnung Sport ersetzt die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport. Mit der Verordnung sind – auch für den Rehabilitationssport - weitere, wesentliche Lockerungen verbunden.
Was ist neu?
Es darf in Gruppen mit bis zu 20 Personen trainiert werden. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden. Die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen können allerdings ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
Für den Rehabilitationssport bedeutet dies:
Keine Mischung von „Tele-/Online-Rehasport“ und üblichem „Präsenz“-Rehasport
Wir weisen an dieser Stelle auch darauf hin, dass die Vermischung von „Tele-/Online-Rehasport“ und dem nun wieder möglichen üblichen „Präsenz“-Rehasport, d.h. einige Teilnehmer werden dem „Präsenz“-Rehasport online zugeschaltet, nicht erlaubt ist.
Ausgleichszahlungen im Rehabilitationssport
Auf Bundesebene wird zwischen dem Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) derzeit über mögliche Kompensationszahlungen im Rehabilitationssport aufgrund der Corona-Pandemie diskutiert.
Der DBS hat uns daher dringend empfohlen allen Vereinen zu raten, zunächst auf die Abrechnung von Leistungen im Rehabilitationssport, die ab dem 01.07.2020 erbracht werden, zu verzichten und die weitere Entwicklung abzuwarten.
Weitere Informationen liegen uns im Moment nicht vor.
Impressum
Badischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.
Mühlstraße 68, 76532 Baden-Baden
Tel 07221 396180 bbs@bbsbaden.de
Fax 07221 3961818 www.bbsbaden.de
Redaktion: Holger Kimmig
Präsidentin: Prof. Dr. Anja Hirschmüller
Geschäftsführer: Michael Eisele
Vereinsregister: VR 200707
Zuständig: Amtsgericht Mannheim
Für Fragen oder Anregungen steht Ihnen die BBS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
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