Wiedereinstieg in den Rehabilitationssport: Eine Empfehlung des BBS

Rehabilitationssport gilt in Baden-Württemberg als Teil einer medizinisch notwendigen Behandlung und ist daher grundsätzlich möglich. In unseren letzten Informationsschreiben hatten wir stets empfohlen, auf die Durchführung von Rehabilitationssport in Präsenz aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens bis auf Weiteres zu verzichten. Auf dieser Grundlage der für die Pandemiebekämpfung erforderlichen Maßnahmen, haben sich die meisten unserer Mitgliedsvereine auch bewusst gegen die Durchführung von Präsenzgruppen entschieden. Grundlagen unserer Empfehlung vom November 2020, Rehabilitationssport bis auf Weiteres auszusetzen, waren stets die  allgemeinen, für den organisierten Sport geltenden Regelungen, sowie unsere gesellschaftlich-soziale Verantwortung zum Schutz der Risikogruppen.

Angesichts einer stabil rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den letzten Wochen, der stetig fortschreitenden Impfquote und den immer besseren Testmöglichkeiten, möchten wir unsere letzten Stellungnahmen und die darin ausgewiesenen Empfehlungen den aktuellen Entwicklungen anpassen. Wir halten es in der derzeitigen Situation mit rückläufigen Infektionszahlen, dem Impffortschritt und den Teststrategien für vertretbar, mit dem Rehabilitationssport wieder zu beginnen.

Hinsichtlich der Regeln für eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme bzw. Durchführung von Rehabilitationssport schließen wir uns den aktuellen Empfehlungen zum Wiedereinstieg in den Rehabilitationssport des Deutschen Behindertensportverbandes vollumfänglich an (siehe Anhang).

Darüber hinaus empfehlen wir für Teilnehmerinnen und Teilnehmer (ab 14 Jahren) am Rehasport, die weder genesen noch geimpft sind, eine Bestätigung über einen maximal 24 Stunden zurückliegenden Coronatest mit negativem Testergebnis. Dies gilt auch für Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie sonstige betreuende Personen. Von einer COVID-19-Infektion Genesene und Geimpfte (mit entsprechendem Nachweis) sind von dieser Empfehlung ausgenommen.

Inzidenzabhängige, örtlich abweichende Regelungen und Maßnahmen durch das zuständige Gesundheitsamt sind weiterhin möglich.

Die Umsetzung vor Ort in den Sportvereinen stellt nach wie vor hohe Anforderungen an die Organisationsfähigkeiten und das Verantwortungsbewusstsein der Funktionsträger sowie der Sportlerinnen und Sportler selbst. Oberste Maxime bleibt, bei aller Freude, wieder mehr und mehr aktiv werden zu können, auch weiterhin die Eindämmung der Corona-Pandemie. Die letztendliche Entscheidung darüber, ob der Rehabilitationssport vor Ort im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und für welche Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder aufgenommen werden soll, kann daher am Ende nur vor Ort in der einzelnen Rehasportgruppe in Abstimmung mit den betreuenden Ärzten getroffen werden.

Lassen Sie uns den Wiedereinstieg in den Rehabilitationssport auch mit Blick auf die voranschreitenden Impfungen sowie zunehmend vorhandene Testmöglichkeiten weiterhin gemeinsam, besonnen und positiv angehen und so dafür sorgen, dass wir möglichst bald wieder zur Normalität zurückkehren können.

 

Bleiben Sie optimistisch und vor allem gesund!

 

Für das BBS-Präsidium

Michael Eisele

BBS-Geschäftsführer

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