Verzichtsregelung bei Aufwandsspenden wurde vereinfacht
Erklärung innerhalb eines Jahres genügt
Das Bundesfinanzministerium hat die Frist für die Verzichterklärung bei Aufwandsspenden für regelmäßige Tätigkeiten verlängert. Bisher musste alle drei Moante der Verzicht erklärt werden, nun genügt dies innerhalb eines Jahres. Für einmalige Tätigkeiten bleibt die Frist bei drei Monaten.