Verlängerung der Corona-Sonderregelungen im Rehasport

Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben sich vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der
weiterhin erforderlichen Einschränkung der Kontakte trotz des Fortschritts beim Impfen der Bevölkerung darauf verständigt, die bisherigen Sonderregelungen zu
verlängern. Damit wird eine verlässliche Handlungs- und Planungsgrundlage sowohl für die Versicherten als auch für die jeweiligen Leistungserbringer geschaffen.

  1. Im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 30.09.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56
    Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 30.09.2021 bewilligt wurden bzw. noch werden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert. Die Anspruchsdauer wird je Verordnung nur einmalig verlängert.
  2. Nach dem 30.09.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56
    Für nach dem 30.09.2021 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.
  3. Fortführung als Tele-/Online-Angebot oder im Freien
    Es wird darauf hingewiesen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining bis 30.09.2021 auch als Tele-/Online-Angebot oder im Freien fortgeführt werden kann.

Diese Information ergeht zugleich im Namen

  • des AOK-Bundesverbandes GbR
  • des BKK Dachverbandes e.V.
  • des IKK e.V.
  • der KNAPPSCHAFT
  • der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek).

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