Unbürokratisch hin zu mehr Teilhabe im Sport

Die Teilhabe am Sport wird für Menschen mit Behinderung nicht zuletzt durch fehlende Hilfsmittel wie Sportprothesen oder Sportrollstühle erschwert oder gar verhindert. Dem möchte der Deutsche Behindertensportverband (DBS) pünktlich zum Tag der Menschen mit Behinderungen mit einem Projekt entgegenwirken, das durch die Unterstützung der „Stiftung RTL – Wir helfen Kindern e.V.“ realisiert werden kann. Ziel ist es, dass sowohl Kinder und Jugendliche mit Behinderung als auch Sportvereine Hilfsmittel beantragen können, um Sporttreiben möglich zu machen.

39 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung sind laut Drittem Teilhabebericht der Bundesregierung nie sportlich aktiv. Zum Vergleich: Bei Kindern ohne Behinderung sind es mit 27 Prozent weitaus weniger. Der Grund liegt häufig nicht im fehlenden Willen, Sport zu treiben, sondern in bestehenden Barrieren. Um das zu ändern, braucht es neben wohnortortnahen Sportangeboten und barrierefreien Sportstätten insbesondere auch einen möglichst unbürokratischen Zugang zu Sporthilfsmitteln.

Konkret können durch das Projekt des DBS rund 15 Kinder und Jugendliche mit Behinderung zeitnah mit einem individuell benötigten Sporthilfsmittel versorgt werden – von Sportrollstühlen und Sportprothesen über Monoskigeräte bis hin zu Wurfsitzen. Darüber hinaus sollen 20 Sportvereine mit Sporthilfsmitteln ausgestattet werden, um so interessierten Kindern einen schnellen und unkomplizierten Start sowie ein „Reinschnuppern“ in die jeweilige Sportart zu ermöglichen, ohne dass im Vorfeld die Anschaffung eines speziellen Hilfsmittels erforderlich ist. Möglich wird dies durch die Unterstützung der „Stiftung RTL – Wir helfen Kindern e.V.“, die Teile der Erlöse des letztjährigen RTL-Spendenmarathons für Projekte hin zu mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sport zur Verfügung gestellt hat. Startschuss für das Projekt ist der Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember.

„Die Beantragung der Hilfsmittel für den Sport ist meist mit einem aufwendigen und langwierigen Verfahren verbunden, das bei Sportinteressierten regelmäßig für Frust und Enttäuschung sorgt. Häufig wird eine Verordnung auf ein sportliches Hilfsmittel von den Krankenkassen sogar mit der Begründung abgelehnt, dass Freizeit-, Breiten- und Vereinssport nicht zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehöre“, erklärt Benedikt Ewald, Vorstand Sportentwicklung im DBS. Das nicht einmal die gesetzlich verpflichtende Weiterleitung an etwaige andere Sozialleistungsträger erfolge, stehe im krassen Widerspruch zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat und die das Recht auf Teilhabe am Sport als Menschenrecht festschreibt.

Darüber hinaus sei durch diverse Studien belegt, dass sich Investitionen in Bewegung praktisch immer wirtschaftlich auszahlen. Diese Erkenntnis mache die bürokratische Haltung in Zeiten klammer Haushalte noch unverständlicher, sagt Ewald. Während es auf rechtlichem Gebiet weiterhin einem zähen Ringen gleicht, begibt sich der DBS mit der Umsetzung des Projekts auf einen pragmatischen Weg. „Wir packen an und freuen uns, dass wir dank der „Stiftung RTL – Wir helfen Kindern e.V.“ zumindest einige Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie Vereine unbürokratisch unterstützen und damit Teilhabe am Sport konkret in Einzelfällen möglich machen können“, betont Ewald.

Informationen zu den Förderkriterien, den direkten Weg zum Förderantrag sowie Kontaktdaten gibt es auf der Webseite des DBS.

Quelle: DBS

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