Verlängerung der Corona-Sonderregelungen im Rehasport

„Tele-/Online-Rehasport“ bis zum 30.06.2021 verlängert

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verlängern die Sonderregelungen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport.

1. Genehmigungsverfahren: Der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport wird unbürokratisch um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert. Die im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligten bzw. noch zu bewilligenden Verordnungen (Muster 56) werden automatisch um 6 Monate verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragsstellung durch die Versicherten bzw. den Verein. Diese Regelung galt schon für Verordnungen aus dem Zeitraum 16.03.-31.07.2020.

2. Online-Angebote im Rehabilitationssport und Rehabilitationssport im Freien: Um zumindest einem Teil der Rehabilitationssportler*innen die Weiterführung ihrer bisherigen Angebote zu ermöglichen, finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen befristet auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie – wirksam ab dem 03.04.2020 – die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports in Form eines Tele-/Online-Angebotes oder im Freien weiterhin als ergänzende Leistung zur Rehabilitation. Diese Sonderregelungen sind bis zum 30.06.2021 befristet.

Quelle: DBS

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