DBS-Aktuell
Schutz der Schwächsten ist Gebot von Menschlichkeit und Anstand
Der DBS schließt sich der gemeinsamen Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern an. Der Fortbestand einer hohen Impf-Priorisierung von Menschen mit Behinderungen und einem enormen Risiko schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ist demnach alternativlos.
Seit Beginn der Pandemie ist es für den Deutschen Behindertensportverband (DBS) von höchster Bedeutung die Bundesregierung in der Bekämpfung des Corona-Virus zu unterstützen. Im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung des organisierten Sports sowie der Verantwortung gegenüber den Risikogruppen, gehört dazu auch die Einhaltung der in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) ursprünglich festgelegten Impfreihenfolge.
Laut der gemeinsamen Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern sei die Verordnung jedoch nach und nach verändert worden, beispielsweise um bei der Wiederöffnung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschulen den dort Tätigen, Schutz vor einer Infektion zu bieten. Zudem setzten sich immer mehr Länder über die Vorgaben der Verordnung hinweg und würden Gruppen in ihren Impfstrategien vorziehen, die noch gar nicht berechtigt seien. Weiterführend geht aus der Erklärung der Behindertenbeauftragten hervor, dass die Leidtragenden Menschen mit schwerwiegenden Vorerkrankungen und Behinderungen seien, deren Impfung sich verzögere, obwohl sie einen Anspruch hätten.
Auch aus der Sicht des DBS steht fest, dass Menschen mit Behinderungen und einem erhöhten Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe nicht die Leidtragenden bei einer Veränderung der Impfreihenfolge sein dürfen. Gerade in Krisenzeiten ist die Solidarität mit den Schwächsten in der Gesellschaft Ausdruck von Menschlichkeit und Anstand. „Weiterhin gibt es bei Gefahr für Leib und Leben aus unserer Sicht keine Alternative dazu, die Schwächsten unter uns verstärkt zu schützen. Das muss bei allen Maßnahmen im Zuge der Pandemie-Bekämpfung und somit auch bei der Impf-Priorisierung stets bedacht werden“, sagt Friedhelm Julius Beucher, Präsident des Deutschen Behindertensportverbands.
Der DBS schließt sich demnach der gemeinsamen Erklärung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern an. Im Folgenden die Forderungen der Behindertenbeauftragten vom 17. März 2021 im Wortlaut:
„1. Es dürfen keine weiteren Gruppen in die Impfpriorisierungsliste der CoronaImpfV aufgenommen werden, wenn sie nicht selbst ein erhöhtes Risiko für einen schweren bis tödlichen Verlauf haben oder Kontaktpersonen sind.
2. Es muss strikt nach der Reihenfolge der Impfverordnung geimpft werden.
3. Innerhalb der Priorisierungsgruppen müssen zuerst die Personengruppen mit einem Risiko für einen schweren bis tödlichen Verlauf geimpft werden.
4. Bei Kindern mit Behinderungen oder Vorerkrankungen, die selbst nicht geimpft werden können, aber ein erhöhtes Risiko für einen schweren bis tödlichen Krankheitsverlauf haben, dürfen die zu impfenden Kontaktpersonen nicht zahlenmäßig begrenzt werden.
5. Zur Optimierung der Einzelfall-Verfahren beauftragen die Länder die behandelnden Ärzt*innen mit der Beurteilung des Risikos für einen schweren bis tödlichen Krankheitsverlauf. Die Länder sollen von der Möglichkeit nach § 6 Abs. 6 CoronaImpfV entsprechend Gebrauch machen.“
Text: DBS