Rehabilitationssport: Verband der Ersatzkassen (vdek) leistet Ausgleichszahlung wegen Corona-Pandemie
Der Deutsche Behindertensportverband e.V. (DBS) konnte mit dem vdek eine temporäre Anhebung des Vergütungssatzes für Rehabilitationssport um 10% vereinbaren, befristet auf das dritte Quartal (01.07.-30.09.2020). Gleichzeitig bleibt die Günstigkeitsklausel bis Ende 2020 ausgesetzt.
Leistungen von Rehabilitationssport, die ab dem 01.07.2020 erbracht werden, können mit dem um 10% erhöhten Vergütungssatz (01.07.-30.09.2020) gegenüber den Ersatzkassen abgerechnet werden.
Diese Ergänzungsvereinbarung bezieht sich ausschließlich auf die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK-Hanseatische Krankenkasse bezieht.