Neue Vergütungssätze im Rehabilitationssport
Ende Januar konnten wir die Gespräche über neue Vergütungssätze im Rehabilitationssport mit den Primärkassen in Baden-Württemberg abschließen. Die Verhandlungen fanden in einer angenehmen, konstruktiven und von gegenseitiger Wertschätzung geprägten Atmosphäre statt.
Mit der AOK Baden-Württemberg, der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau konnten wir für unsere Vereine die bundesweit höchsten Vergütungssätze überhaupt vereinbaren.
Mit den Betriebskrankenkassen, der IKK Classic und der Knappschaft gelang es, zumindest die auf Bundesebene mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) vereinbarten Sätze zu erreichen und damit die Wirksamkeit der so genannten „Günstigkeitsklausel“ zu vermeiden.
Noch nicht abgeschlossen sind die Verhandlungen mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung auf Bundesebene. Wir rechnen allerdings auch hier mit einem Abschluss in Höhe der mit dem vdek vereinbarten Vergütungssätze.
Die Übersicht mit den ab 01.01.2016 gültigen Vergütungssätzen für Rehabilitationssport ist im Anhang beigefügt.
Wie Sie der Übersicht entnehmen können, wurden zum 01.01.2016 weitere Differenzierungen vorgenommen und damit auch neue Abrechnungspositionen (AP) aufgenommen.
• Allg. Rehasport für Kinder bis 14 Jahren – AP-Nummer 604511
• Rehasport für schwerstbeh. Kinder bis 14 Jahren – APN 604513
• Rehasport im Wasser für Kinder bis 14 Jahren – APN 604512
Nicht vereinbart werden konnten diese neuen AP mit den Betriebskrankenkassen, der IKK Classic und der Knappschaft. Hier mussten folgende AP sogar gestrichen werden:
• Mädchen und Frauen – AP-Nummer 604510
• Kinder-Herzsport – AP-Nummer 604508