Multimorbidität - eine Herausforderung für Übungsleitende im Rehasport!?

Durch die allgemein steigende Lebenserwartung und soziodemographische Entwicklungen gewinnt das Thema Multimorbidität in der Gesellschaft immer mehr an Bedeutung.  Im allgemeinen Verständnis bedeutet Multimorbidität das gleichzeitige Auftreten mehrerer chronischer Erkrankungen und wird dadurch eine große Herausforderung hinsichtlich der Patientenversorgung. Die Erkrankungen sind dabei nicht einzeln zu betrachten, sondern greifen ineinander, interagieren und können sich gegenseitig beeinflussen. Die Komplexität von Multimorbidität bedeutet für die Übungsleitenden im Rehabilitationssport, dass sie über ein breites Wissen zu den medizinischen Grundlagen sowie möglicher Interaktionen der verschiedenen Erkrankungen und deren Auswirkungen auf die Funktionalität verfügen und hieraus abgeleitet geeignete rehabilitative Maßnahmen für die Teilnehmenden erarbeiten. (Quelle: DBS)

Unter diesen Gesichtspunkten kann es von Vorteil sein, wenn Übungsleitende sich grundlegendes Wissen in weiteren Profilen aneignen und dadurch im Verein neue Gruppen angeboten werden können. Der Vorteil beim Erwerb einer Zweit- oder Drittlizenz ist, dass die Grundlagenkurse nicht erneut absolviert werden müssen. Außerdem kann eine weitere Ausbildung selbstverständlich zur Verlängerung der Erstlizenz genutzt werden. Im weiteren Verlauf reichen innerhalb des Gültigkeitszeitraums 15 Fortbildungspunkte zur Verlängerung aller Rehasport-Lizenzen aus.  

Bei folgenden Ausbildungen sind aktuell noch Plätze frei:

·         Rehabilitationssport: Innere Medizin (Teil 1: 07.-10.12.23, Teil 2: 11.-14.01.24, Teil 3: 22.-25.02.24)

·         Rehabilitationssport: Neurologie (Teil 1: 21.-25.02.24, Teil 2: 20.-24.03.24)

Weitere Informationen zu unseren Ausbildungen erhalten Sie hier oder direkt bei Lehrreferentin Eva Klavzar (E-Mail: eva.klavzar@bbsbaden.de, Telefon: 07221-3961813).

Wichtig: Lizenzen werden nur an Teilnehmende vergeben, die nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in einer vom BBS anerkannten Rehabilitationssportgruppe als Übungsleiter tätig werden. Der Lizenzantrag muss über einen BBS-Verein erfolgen. (s. Allgemeine Teilnahmeregelungen)

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