Informationen zum „Tele-/Online-Rehasport“
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe BBS-Vereinsvertreter*innen,
liebe BBS-Sportfamilie,
wie wir bereits mitgeteilt haben, wurde die Durchführung von „Tele-/Online-Rehabilitationssport“ von den gesetzlichen Krankenversicherungen mit Wirkung zum 03.04.2020 als abrechnungsfähig erklärt und auch vom Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) als befristete und überbrückende Maßnahme zugelassen.
Wie der DBS halten auch wir Online-Rehabilitationssport grundsätzlich für ungeeignet, sprechen uns in der derzeitigen Situation jedoch für eine befristete und überbrückende Maßnahme aus. Schließlich stellen die aktuellen Entscheidungen zur Eindämmung des Coronavirus auch für die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports eine Ausnahmesituation dar.
Als Grundvoraussetzung für die Teilnahme am „Tele-/Online-Rehabilitationssport“ muss eine gültige Anerkennung für die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports vorliegen. Der BBS prüft als anerkennende Stelle die Gruppen zur Durchführung im Online-Verfahren in einem verkürzten Verfahren. Dieses Anerkennungsformular ist pro Verein einmal einzureichen. Der Verein muss dem BBS jede einzelne Gruppe benennen, die er als „Tele-/Online-Rehabilitationssport“ anbieten möchte.
Ebenso ist es erforderlich, dass dem Verein von jeder*m Teilnehmer*in eine Einwilligungserklärung vorliegt.
Als anerkennende Stelle müssen wir gemäß den Anforderungen der gesetzlichen Krankenversicherungen die Möglichkeit haben, die ordnungsgemäße Durchführung des „Tele-/Online-Rehabilitationssports“ zu überprüfen. Dementsprechend sind wir grundsätzlich zur Durchführung eines Audits (Besuch des „Tele-/Online-Rehabilitationssport-Angebots“) berechtigt. Wir bitten Sie daher, uns vor jedem „Tele-/Online-Rehasport“-Angebot den entsprechenden Zugang zu übermitteln.
Wir weisen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die „Tele-/Online-Rehasport“-Stunde von dem*r Übungsleiter*in geleitet werden muss, der*ie in der Anerkennung benannt ist.
Die vollständigen Voraussetzungen und Bedingungen für die Durchführung von „Tele-/Online-Rehabilitationssports“ finden Sie in der Anlage 1.
Zur Durchführung vor Ort gibt es unterschiedliche Plattformen. Der DBS und auch wir als BBS nutzen für die Gremienarbeit die Plattform GoToMeeting und haben damit bislang gute Erfahrungen gemacht (https://www.gotomeeting.com/de-de). Nach Auffassung des Sachverständigenbüros des DBS zum Datenschutz erfüllt diese Plattform die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und somit der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Durchführung des „Tele-/Online-Rehabilitationssports“.
Darüber hinaus stellt GoToMeeting von LogMeIn aktuell ein sogenanntes „Emergency Remote Work Kit“ zur Verfügung. Das bedeutet, dass Leistungserbringern wie anspruchsberechtigten Gesundheitsdienstleistern, Bildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützigen Organisationen eine Reihe von LogMeIn-Lösungen kostenlos zur Verfügung stehen. Diese stehen drei Monate lang ohne Gebühren unternehmensweit zur Verfügung. Informationen zu GoToMeeting finden Sie hier:
https://www.gotomeeting.com/de-de/work-remote.
Zur Nutzung dieser Plattform können sich die Vereine mit folgendem Kontaktformular registrieren:
https://www.gotomeeting.com/de-de/work-remote/webkonferenz-testen
Um den Anforderungen zum Datenschutz gerecht zu werden, müssen die Vereine einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen. Unter folgendem Link können die entsprechenden Unterlagen bei einer Nutzung von GoToMeeting angefordert werden:
Auf der Internetseite muss eine Emailadresse (des Vereins) und ein Namen eingeben werden. Anschließend erhält man eine E-Mail mit einem Zugriffcode. Sobald man den Zugriffscode aus der E-Mail eingegeben hat, erscheint der Vertrag zur Auftragsverarbeitung in Englisch. Nun sind die rot markierten Felder auszufüllen und die Bearbeitung mit der Schaltfläche „Fertigstellen“ abzuschließen.
In der Anlage ist der von GoToMeeting zur Verfügung gestellte Vertrag zur Auftragsverarbeitung auf Deutsch beigefügt (Anlage 4). Ebenso liegt ein Dokument zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen bei (Anlage 5). Dieses müssen die Vereine zu den Unterlagen zum Online-Rehabilitationssport nehmen, um dieses ggf. bei der Prüfung zum Datenschutz vorlegen zu können.
Die Plattform „GoToMeeting“ ist selbstverständlich nur ein Vorschlag. Grundsätzlich können Sie auch andere Video-/Online-Plattformen verwenden. Diese müssen dann entsprechend den Vorgaben der GKV im Einzelfall auf ihre Eignung und DSGVO-Konformität geprüft werden. Weitere, über die vom DBS für uns vorgenommene Prüfungen können wir allerdings nicht vornehmen.
Musterablauf für die Anerkennung als „Tele-/Online-Rehabilitationssport“:
- Sie wollen bereits vom BBS anerkannte Rehasportangebote als "Tele/Online-Rehasport" anbieten? Dann zeigen Sie uns dies per Telefon (07221 396180) oder email (bbs@bbsbaden.de) an.
- Sie erhalten die erforderlichen Formulare zur grundsätzlichen Anerkennung sowie eine Muster-Einwilligungserklärung und einen Dokumentationsbogen.
- Sie erhalten von uns eine Liste mit allen aktuell bei uns hinterlegten Rehasportangeboten Ihres Vereins sowie alle für die Umsetzung erforderlichen Informationen und Unterlagen.
- Auf dieser Liste kreuzen Sie die Angebote an, die Sie als "Tele/Online-Rehasport" anbieten wollen und senden diese zusammen mit dem Zulassungsantrag an uns zurück.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von uns eine Anerkennung für die beantragten Gruppen und dürfen mit dem „Tele/Online-Rehabilitationssport“ beginnen.
- Gleichzeitig nehmen wir die Angebote Ihres Vereins in die Übersicht "Tele/Online-Rehasport" auf und übermitteln die Daten an die Kostenträger.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Verein "Tele-/Online Rehasport" ohne einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung sowie den Einwilligungserklärungen aller Teilnehmer nicht durchführen darf.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Eisele
Geschäftsführer