Corona aktuell

Auch nach den neuen Regelungen des Landes Baden-Württemberg bleibt Rehabilitationssport als Teil einer medizinisch notwendigen Behandlung weiterhin erlaubt. Grundlagen unserer Empfehlung vom November 2020, Rehabilitationssport dennoch bis auf Weiteres auszusetzen, waren stets die  allgemeinen, für den organisierten Sport geltenden Regelungen sowie unsere gesellschaftlich-soziale Verantwortung zum Schutz der Risikogruppen. Diese Vorgehensweise wurde im Übrigen mit allen Landesverbänden des Deutschen Behindertensportverbandes abgestimmt.

In einem ersten Öffnungsschritt sehen diese Regelungen nun seit vorgestern (8. März) im Freien und in geschlossenen Räumen in Abhängigkeit der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz wieder erste Möglichkeiten der Sportausübung vor. Maßgebend sind hier stets die von dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt festgestellten regionalen bzw. lokalen Inzidenzen.

Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner

Im Freien und in geschlossenen Räumen ist wieder die kontaktarme Sportausübung mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich vierzehn Jahre zählen dabei nicht mit. Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien dürfen auch mehrere dieser Personenkonstellationen Sport treiben, sofern die Anlagen weitläufig sind und damit gewährleistet ist, dass die einzelnen Gruppen untereinander einen durchgängigen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und keine Durchmischung der Gruppen stattfindet. Ferner kann seit dem 8. März der Trainings- und Übungsbetrieb im Freien mit einer Gruppe von bis zu zwanzig Kindern starten. Erwachsene Aufsichtspersonen zählen hierbei nicht mit. Grundsätzlich müssen Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben. Die Durchführung von Sportwettbewerben und Sportwettkämpfen bleibt weiterhin untersagt.

7-Tage Inzidenz an 5 Tagen in Folge unter 50

Stellt das zuständige Gesundheitsamt in einem Land- oder Stadtkreis eine seit fünf Tagen in Folge konstante 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner fest, so ist der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien auch für Gruppen von bis zu zehn Personen zur kontaktarmen Sportausübung gestattet. Sofern die 7-Tage-Inzidenz in dieser Phase an drei Tagen in Folge wieder konstant über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt, gelten wieder die im vorangegangenen Absatz genannten Gruppengrößen.

7-Tage Inzidenz an 3 Tagen in Folge über 100

Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge konstant den Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, so ist die Nutzung von Außensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport untersagt mit Ausnahme von weitläufigen Außensportanlagen. Auf diesen Anlagen darf mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person Sport getrieben werden. Wieder zählen Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre dabei nicht mit. Auch hier dürfen mehrere dieser Personenkonstellationen gleichzeitig Sport treiben.  

Die Umsetzung vor Ort in den Sportvereinen stellt hohe Anforderungen an die Organisationsfähigkeiten und das Verantwortungsbewusstsein der Funktionsträger sowie der Sportlerinnen und Sportler selbst. Oberste Maxime bleibt, bei aller Freude, wieder mehr und mehr aktiv werden zu können, auch weiterhin die Eindämmung der Corona-Pandemie. Die letztendliche Entscheidung darüber, ob der Rehabilitationssport vor Ort im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten wieder aufgenommen werden soll, kann am Ende nur vor Ort in der einzelnen Rehasportgruppe in Abstimmung mit den betreuenden Ärzten getroffen werden.

Aktuelle Informationen hierzu finden Sie stets auch auf den Internetseiten des Landes Baden-Württemberg unter FAQ Corona-Verordnung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de) sowie des Badischen Sportbunds Nord unter Infoseite zur Corona-Krise  | Badischer Sportbund Nord e.V. (badischer-sportbund.de).

Mit dieser Nachricht überlassen wir Ihnen auch die Empfehlungen zum Wiedereinstieg in den Rehabilitationssport des Deutschen Behindertensportverbandes.

Wir sind sehr froh darüber, dass die Sportvereine nun zumindest wieder eine erste Perspektive erhalten. Lassen Sie uns die beschlossenen Öffnungsschritte auch mit Blick auf die voranschreitenden Impfungen sowie zunehmend vorhandene Testmöglichkeiten gemeinsam und positiv angehen und so dafür sorgen, dass wir bald wieder - im Übrigen nicht nur im Sport - zur Normalität zurückkehren können.

Bleiben Sie optimistisch und vor allem gesund!

 

Für das BBS-Präsidium

Michael Eisele

BBS-Geschäftsführer

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