Aktuelles zum Rehasport: Genehmigungsverzicht der Bosch BKK

Die Bosch BKK verzichtet ab dem 1. Januar 2025 bis auf Widerruf auf die Genehmigungspflicht von Rehasport und Funktionstraining. Bei Verlängerungen gilt dies nur, wenn diese vom Arzt entsprechend begründet wurden.

Die Bosch BKK behält sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, z.B. bei Nicht-Vorliegen des Arztstempels, bei Nicht-Beachtung des vorgegebenen Leistungszeitraums bzw. bei fehlender Begründung bei Verlängerungen.

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