Rehabilitationssport: Versicherungsschutz für betreuende Ärzte
In Erweiterung des Sportversicherungsvertrages der ARAG-Sportversicherung mit den Badischen Sportbünden Nord und Freiburg, besteht sowohl für Ärzte als auch für Ersthelfer und Sanitäter ab sofort Versicherungsschutz im Umfang der Sporthaftpflicht-Deckung.
Versichert ist der ehrenamtliche Einsatz der genannten Personengruppen als Helfer. Voraussetzung ist, dass der Helfer weisungsgebunden für den Verein tätig ist. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, ob der Arzt z.B. bei der Herzsportgruppe ständig präsent ist oder ob es sich um eine Herzsportgruppe ohne ständige Anwesenheit handelt.
Grundsätzlich gilt, dass der Versicherungsschutz ambulante (nicht stationäre) Arzttätigkeiten umfasst. Für die bestätigten Tätigkeiten besteht der Versicherungsschutz nicht nur im Rahmen der Haftpflichtversicherung, sondern im gesamten Umfang des Sportversicherungsvertrages.
Bei Fragen können Sie sich gerne direkt an Herrn Rodenbüsch vom Versicherungsbüro der Badischen Sportbünden wenden: Telefon 0761-15271-41.